Arbeitsdienst


Vom Jahr 2013 an erhebt die Tennisabteilung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. Februar 2012 von allen Mitgliedern von 18 bis 69 Jahren einen Arbeitsdienstbeitrag für vier Stunden Arbeitsdienst. Dieser beträgt zurzeit 60 €.

Die anfallenden Arbeiten werden entweder per E-Mail, auf der Website oder als Aushang bekannt gegeben und können zu festen bzw. angesetzten Terminen oder auch im Laufe des Jahres geleistet werden. Auch die Bereitschaftsanzeige der Mitglieder für einzelne Aufgaben wird gern von der Abteilungsleitung entgegengenommen.

Die Abteilungsleitung freut sich, wenn die Mitglieder diese Gelegenheit nutzten, unseren/ihren Verein und die Anlage mitzugestalten.

Die Rückzahlung für den geleisteten Arbeitsdienst erfolgt spätestens im Dezember nach Rückgabe des bestätigten Arbeitsdienstbogens (jedes Mitglied hat sein eigenes Blatt) beim Ausschuss bzw. in dem dafür aufgestellten Behälter. Der Einzug erfolgt mit dem Jahresbeitrag im März.

Tätigkeiten

  • Frühjahrsinstandsetzung
  • Sitzbank streichen
  • Tennisraum reinigen
  • Hecke schneiden
  • Turnierbetreuung

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Württembergischer Tennis-Bund